Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferung, Qualität, Preise usw.
  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager oder -werk des Verkäufers. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers ins Haus oder an einen anderen von ihm benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr- auch bei Lieferung "frachtfrei"- in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder dem Spediteur übergibt.
  2. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager-/Werk des Verkäufers durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Maßvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird.
  3. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.
  4. Der Käufer hat für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet dem Verkäufer für alle aus einer verzögerten Abnahme, insbesondere aus einer verzögerten Entleerung von Tankwagen entstehenden Kosten und Schäden.
  5. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In-oder Ausland, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind und ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder - bei längerer Behinderung - vom Vertrage zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt z. B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung der Versorgung mit Rohölen und/oder Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.
  6. Führen Ereignisse der in Ziffer 5 genannten Art zu einer erheblichen Erhöhung der Gestehungs- oder Beschaffungskosten der Gulde Brennstoffe GmbH, so kann die Gulde Brennstoffe GmbH den Preis auch bei Vereinbarung eines Festpreises entsprechend erhöhen. Lehnt der Käufer die Preiserhöhung ab oder erklärt er sich nicht innerhalb von 14 Tagen, so kann die Gulde Brennstoffe GmbH vom Vertrage zurücktreten oder ihn fristlos kündigen. Im Rahmen der Anzeige wird der Käufer auf diese Folge hingewiesen.
  7. Alle Produkte entsprechen den einschlägigen DIN -Normen. Für Prüffehler und Toleranzen gilt DIN 51848.
  8. Soll eine Ware auf Erlaubnisschein abgabebegünstigt geliefert werden, so hat der Käufer dem Verkäufer einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, dass dieser bei Übergabe der Ware dem Lieferlager des Verkäufers vorliegt. Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des Erlaubnisscheines verpflichtet. Der Käufer hat den Verkäufer von allen aus der etwaigen Ungültigkeit des Erlaubnisscheins sich ergebenden Nachteilen freizustellen.
II. Gewährleistung

Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist der Verkäufer - unbeschadet seiner etwaigen Schadenersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften - nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Etwaige Beanstandungen müssen - soweit die Mängel offensichtlich sind - spätestens eine Woche nach Anlieferung, im Übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.

III. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung.
Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluss von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden.

IV. Eigentumsvorbehalt
  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
  2. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Käufer verpflichtet sich, die neue Sache mit der gebotenen Sorgfalt für den Käufer zu verwahren.
  3. Werden die Vorbehaltsware oder die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.
V. Zahlungsbedingungen
  1. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt sind, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet; in diesem Fall ist rechtzeitige Bezahlung nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann. Bei Verzug behält sich der Verkäufer - unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte - vor, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
  2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte des Verkäufers unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt.
  4. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind - insbesondere auch bei Mängelrügen - nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl und Pellets

Beim Kauf von Heizöl und Pellets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.

Vierzehntägiges Widerrufsrecht, ausgenommen Heizöl und Pellets

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GULDE Brennstoffe GmbH, Im Heppächer 1, 73728 Esslingen, Email: info@gulde-brennstoffe.de, Fax:0711/3508128) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 250 EUR.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: GULDE Brennstoffe GmbH, Im Heppächer 1, 73728 Esslingen, Email: info@gulde-brennstoffe.de, Fax:0711/3508128
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis: Sie können das Muster-Widerrufsformular auch hier als PDF herunterladen.

 

Besondere Hinweise (ST)

Für "Steuerbegünstigtes Mineralöl" sind folgende Hinweise zu beachten:

Flüssiggas (außer Treibgas) und leichtes sowie schweres Heizöl:

Steuerbegünstigtes Mineralöl! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
a) (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach§ 19 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder
b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
c) (befristet bis 31. 12. 2001) der Strom- oder Wärmeerzeugung dienen.
Jede andere motorische Verwendung, insbesondere der Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, hat steuer-und strafrechtliche Folgen.

Alle anderen Mineralöle, die im Rahmen der allgemeinen Erlaubnis steuerfrei geliefert werden, dürfen nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.

Verkauf von Heizöl und Festen Brennstoffen

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info und www.energiespartipps-oel.de/waerme sowie www.energiespartipps-festbrennstoffe.de

Verkauf von Kraftstoffen

Information über den effizienten Einsatz von Kraftstoffen und über Anbieter von Maßnahmen zu Energieeffizienzverbesserungen und Energieeinsparungen finden Sie unter www.bfee-online.de sowie unter www.energiespartipps-oel.de/auto.